Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach Immobilien lieferte 323 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(18)
Mietrecht
Mietrecht
(18)
- (7) Mietanbot Mietanbot (7)
- (1) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (1)
- (6) Mietzins Mietzins (6)
- (1) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (1)
- (1) Mieterschutz Mieterschutz (1)
- (1) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (1)
- (3) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (3)
-
(56)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(56)
- (36) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (36)
- (8) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (8)
- (28) WEG-Verträge WEG-Verträge (28)
- (6) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (6)
- (4) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (4)
- (2) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (2)
- (10) Kommentare Kommentare (10)
-
(18)
Mietrecht
Mietrecht
(18)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz
Erneuerung eines defekten Wasserboilers durch den Mieter – Anspruch auf Mietzinsminderung
OGH: Laut § 1096 ABGB hat der Mieter ein Recht auf Mietzinsminderung, wenn eine Heiztherme oder ein Wasserboiler schadhaft wird und den Mieter selbst keine Pflicht zu Erneuerung trifft. Was die zeitliche Dauer betrifft, in der der Mietzinsminderungsanspruch besteht, gehen die Meinungen auseinander. Einerseits wird von maßgeblichen Teilen der Lehre (siehe Vonkilch in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht) die Meinung vertreten, dass in solchen Fällen ein Anspruch auf Mietzinsminderung auch nach der Behebung des Mangels durch den Mieter auf eigene Kosten bestehe. Andererseits vertritt H. Böhm die Ansicht, dass der Wortlaut des § 1096 oben genannter Meinung keinen Spielraum gewähre, denn „für die Dauer der Unbrauchbarkeit“ schließe einen Mietzinsminderungsanspruch nach Behebung des Schadens völlig aus.