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Dokument-ID: 1268908

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 127/25z; OGH; 18. Dezember 2025

GZ: 5 Ob 127/25z | Gericht: OGH vom 18.12.2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin MMag. H*, vertreten durch * Mietervereinigung Österreichs, *, gegen die Antragsgegnerin C*, vertreten durch Dr. Gerhard Steiner, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 iVm § 16 MRG, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 11. Juni 2025, GZ 39 R 62/25v 48, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Leopoldstadt vom 14. Jänner 2025, GZ 9 MSch 1/23s 41, abgeändert wurde, den

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