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Dokument-ID: 099368

Vorschrift

Notariatstarifgesetz (NTG)

Inhaltsverzeichnis

§ 29. Abschriftenbeglaubigungsgebühren

idF BGBl. II Nr. 132/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2023

Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen beträgt die Gebühr für jede Seite der Abschrift oder Ablichtung 2,40 Euro, bei Ziffernausweisen und fremdsprachigen Texten das Doppelte. Eine angefangene Seite wird für voll gerechnet.

(BGBl. II Nr. 132/2023)