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Dokument-ID: 1084793
Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz
Kann der Verwalter für eine entgangene Förderung haftbar gemacht werden?
OGH: Ein Verwalter ist nach § 18 Abs 3 WEG 2002 grundsätzlich mit der Vertretung der Eigentümergemeinschaft betraut. Ihm steht im Außenverhältnis eine umfassende Vertretungsbefugnis zu und er kann selbst rechtsgeschäftlich eine Vollmacht (Ermächtigung) erteilen.