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Dokument-ID: 984544
WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz
Auf die Mieter in Form von Betriebskosten überwälzbare Aufwendungen
OGH: § 21 MRG zählt jene vom Vermieter aufgewendeten Kosten auf, die als Betriebskosten auf die Mieter eines Hauses überwälzt werden können. Die Aufzählung ist taxativ und eine extensive Gesetzesauslegung zulasten der Mieter wird als unzulässig angesehen. Gem § 21 Abs 1 Z 8 MRG zählen ua die im § 23 bestimmten angemessenen Aufwendungen für die Hausbetreuung dazu.