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Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Sanierung und Erhaltungspflicht von Balkonen iZm der OIB-RL 4
OGH: Im Anlassfall stimmte die Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer für den vollständigen Austausch sämtlicher Balkongeländer, die zwar gemäß den zum Errichtungszeitpunkt geltenden baubescheidlichen Auflagen errichtet wurden, aber nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik gemäß der OIB-RL 4 entsprachen. Die Balkone waren nicht gefahrlos benutzbar. Für die Beurteilung, ob es sich bei der beschlossenen Sanierung um eine ordentliche oder außerordentliche Verwaltungsmaßnahme handelt und daraus abgeleitet einzelnen Wohn- und Miteigentümern das Anfechtungsrecht des § 29 Abs 1 WEG 2002 zusteht, sind mehrere Aspekte zu beachten.