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Dokument-ID: 1136270
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Zur pflichtwidrigen Doppelbeauftragung bei der Jahresabrechnung
OGH: Der Verwalter hat gem § 20 Abs 3 WEG 2002 iVm § 34 WEG 2002 den Wohnungseigentümern eine ordentliche und richtige Abrechnung zu legen. In einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 6 iVm § 20 Abs 3, § 34 Abs 3 WEG 2002 ist dem OGH zufolge zu prüfen, ob die gerügte Ausgabeposition in der Abrechnung durch Vereinbarung oder Gesetz gedeckt und daher als Aufwendung für die Liegenschaft iSd § 32 WEG 2002 zu qualifizieren ist.