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Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Bindung an die vom Verwalter vorgeschriebenen Akontozahlungen?
OGH: Dem OGH zufolge ist es Aufgabe des Verwalters, für die Bildung einer angemessenen Rücklage und für ausreichende Vorauszahlungen auf die Bewirtschaftungskosten (§ 32 WEG 2002) zu sorgen. Die Festsetzung von monatlichen Akontozahlungen in angemessener Höhe, die Vorschreibung und das Inkasso der Beiträge sind somit nach gesicherter OGH-Rechtsprechung Pflichten des Verwalters. Verletzt er diese Pflichten, ist die Mehrheit der Miteigentümer berechtigt, dem Verwalter eine entsprechende bindende Weisung zu erteilen oder das Vollmachtsverhältnis zu kündigen.