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Dokument-ID: 1093947
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
§ 465. Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
idF BGBl. I Nr. 136/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2024
Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für
- die Einführung eines einstweiligen Verwalters 25 Euro,
- die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 25 Euro und
- die Schätzung oder Besichtigung einer Liegenschaft 25 Euro.
(BGBl. I Nr. 136/2023)