Ihre Suche nach eine lieferte 1154 Ergebnisse.

Dokument-ID: 1084792

Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz

Mietzinsanhebung nach § 12a MRG im Falle fremdnütziger Treuhand

OGH: Der Vermieter hat das Recht zur Anhebung des Mietzinses, wenn sich bei einer Mietergesellschaft die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern (§ 12a Abs 3 erster Satz MRG). Mit dieser Regelung sollte ein Machtwechsel in der Gesellschaft erfasst werden. Die in § 12a Abs 3 erster Satz MRG genannten Adjektive „rechtlich“ und „wirtschaftlich“ bilden nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung ein unzertrennliches Begriffspaar; die entscheidende Änderung muss also kumulativ die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten betreffen. Eine bloß rechtliche Änderung, mit der eine wirtschaftliche nicht einhergeht, führt daher nicht zur Mietzinsanhebung.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen FORUM Media OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop