Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 1550 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(262)
Mietrecht
Mietrecht
(262)
- (82) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (82)
- (25) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (25)
- (6) Mietanbot Mietanbot (6)
- (118) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (118)
- (9) Befristung Befristung (9)
- (42) Mietzins Mietzins (42)
- (5) Betriebskosten Betriebskosten (5)
- (6) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (6)
- (24) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (24)
- (12) Mieterschutz Mieterschutz (12)
- (42) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (42)
- (10) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (10)
-
(16)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(16)
- (4) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (4)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (3) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (3)
- (4) WEG-Verträge WEG-Verträge (4)
- (2) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (2)
- (2) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (2)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (1) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (1)
- (20) Kommentare Kommentare (20)
-
(262)
Mietrecht
Mietrecht
(262)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Daniela Kostal | Judikatur | Leitsatz
Zur Mietkündigung nach erheblich nachteiligem Gebrauch von Allgemeinflächen
OGH: Wie von der Klägerin vorgebracht, lag ein erheblich nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes vor, welcher zur Mietkündigung rechtfertige. Dieser nachteilige Gebrauch äußerte sich in massiven Geruchsbelästigungen durch die Entsorgung von Speiseresten im Restmüll, im Benützen von Abstellplätzen anderer Mieter, der Unterlassung von vertraglich vereinbarten Thermenwartungen, und etlichen mehr. Auch wenn in § 30 Abs 2 Z 3 MRG nicht explizit genannt, so stellen die darin genannten Kündigungsgründe bloß eine demonstrative Aufzählung dar, die den nachteiligen Gebrauch der Mieterin im gegenständlichen Fall miteinschließe. . Die von der beklagten Partei und Mieterin vorgebrachte Ansicht, die Mietkündigung folge eben nicht jenen in § 30 Abs 2 Z 3 MRG 2002 genannten Gründen, wurde somit vom Gericht verneint.