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Dokument-ID: 1190071

WEKA (fpf) | Judikatur | Entscheidung

1 Ob 93/24v; OGH; 24. Juli 2024 – bearbeitete Version

GZ: 1 Ob 93/24v | Gericht: OGH vom 24.07.2024

Kündigung wegen Leerstehung einer Wohnung nach Ableben des Mieters

Leitsatz

Hat ein Mieter vor seinem Tod den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG erfüllt, kann dieser auch statt des Kündigungsgrundes der Z 5 leg cit geltend gemacht werden. Es darf aber keine Sonderrechtsnachfolge nach § 14 Abs 2 MRG eingetreten sein, weil dem Gesamtrechtsnachfolger des Mieters sonst die Passivlegitimation fehlt.

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