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Claudia Sorgo - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

Grundbuch – Eintragung

Definition

Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, welches den Charakter eines Liegenschaftsverzeichnisses hat. Es ist für unbewegliche Sachen das, was der Besitz bei beweglichen Sachen ist. Es verschafft nach Außen einen Rechtsschein; das bedeutet, dass das Grundbuch die tatsächlichen Rechtsverhältnisse an der Liegenschaft darlegt. Auf die Eintragungen im Grundbuch kann man vertrauen.

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