Ihre Suche nach eine lieferte 1154 Ergebnisse.

Dokument-ID: 1018364

Theresa Tisch | Judikatur | Leitsatz

Einstweilige Verfügung zur Duldung der Durchführung von Verbesserungsarbeiten vor Rechtskraft des Hauptverfahrens

OGH: Gemäß § 8 Abs 2 MRG hat der Hauptmieter das Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter aus wichtigen Gründen zu gestatten. Dies insbesondere dann, wenn ein solcher Eingriff zur Beseitigung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung oder zur Durchführung einer Verbesserung notwendig, zweckmäßig und nach Durchführung einer Interessensabwägung auch billig erscheint. Die Duldung eines solchen Aufwandes kann unter Umständen durch eine einstweilige Verfügung nach § 381 Z 2 EO durchgesetzt werden. Nach ständiger Rechtsprechung des OGH darf eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruches des Vermieters nach § 8 Abs 2 MRG auch der endgültigen Entscheidung vorgreifen.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen FORUM Media OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop