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Dokument-ID: 452921

Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz

Gartenhaus – Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes

OGH: Der Wohnungseigentümer ist zu Änderungen an seinem Wohnungseigentumsobjekt auf seine Kosten berechtigt. Die Änderung darf allerdings weder eine Schädigung des Hauses noch eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer, besonders auch keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses, noch eine Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder von anderen Sachen zur Folge haben. (§ 16 Abs 1 Z 2 WEG 2002)

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