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WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz
Über die Zulässigkeit einer befristeten Verwalterbestellung in Wohnungseigentumsverträgen
OGH: Zwischen der Antragstellerin und den Antragsgegner bestand ein Kaufvertrag, in dem die Erstgenannte unbefristet zum Verwalter bestellt wurde. Mit dem Abschluss des Wohnungseigentumsvertrags wurde diese ursprüngliche Bestellung einvernehmlich aufgelöst und durch eine auf die Dauer von fünf Jahren ab Abschluss des Wohnungseigentumsvertrags befristete Bestellung ersetzt. Bei einem Vertrag, der sich nur auf einen Einzelfall bezieht, liegt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn durch eine wesentliche Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis entstanden ist.