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Dokument-ID: 981306

FORUM Media (api) | Judikatur | Leitsatz

Zur Entschädigungspflicht gem § 8 Abs 3 MRG bei Schäden aufgrund von verzögerten Sanierungsmaßnahmen

OGH: In casu betrieben die Antragsteller ein Fitnessstudio in einem Wohnungseigentumsobjekt, welches aufgrund der Beschädigung der Terrassenabdichtung und darauf folgenden Wassereintritten im Bestandsobjekt mehrere Monate geschlossen werden musste. Die Haftpflichtversicherung deckte den Verdienstausfall der Antragsteller für 6 Wochen ab, jedoch nicht für die volle Zeit der Monate andauernden Arbeiten. Die lange Dauer der Reparatur war auf die verzögerte Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zurückzuführen, von denen nun der restliche Verdienstentgang sowie die Kosten für die Arbeitsleistung des Mitarbeiters und des Anwalts begehrt wurden.

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