Ihre Suche nach eine lieferte 1165 Ergebnisse.

Dokument-ID: 966535

FORUM Media (red) | Judikatur | Leitsatz

Die „Machtwechseltheorie“ zur Anwendung des § 12a Abs 3 MRG

OGH: Gem § 12a Abs 3 MRG kann der Mietzins einer Geschäftsräumlichkeit angehoben werden, wenn seine Hauptmieterin eine juristische Person oder eine unternehmerisch tätige eingetragene Personengesellschaft ist und sich in ihr die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten entscheidend ändern, wie etwa durch Veräußerung der Mehrheit der Anteile an einer Gesellschaft, auch wenn die entscheidende Änderung nicht auf einmal geschieht.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen FORUM Media OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop