Ihre Suche nach weg lieferte 883 Ergebnisse.

Dokument-ID: 861199

WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz

Zur Anfechtung wegen formeller Mängel gemäß § 24 Abs 6 WEG 2002: Verspätet geltend gemachte Anfechtungsgründe

OGH: Im vorliegenden Fall begehrten die Antragsteller mit ihrem Antrag vom 22.12.2011 die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit des Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft wegen formeller Mängel und Gesetzeswidrigkeit. Begründet wurde dies im Grunde damit, dass der Aushang des Mehrheitsbeschlusses am 22.11.2011 erfolgt sei und dabei die unrichtige Rechtsbelehrung enthalten habe, dass der Einspruch binnen Monatsfrist bis längstens 22.12.2012 erfolgen müsse. Der gegenständliche Umlaufbeschluss sei außerdem initiiert worden, als vor dem Erstgericht bereits ein Verfahren zur Bestellung eines einstweiligen Verwalters anhängig gewesen sei.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop