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WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz
Ist die Einverleibung wechselseitiger Vorkaufsrechte der Eigentumspartner jeweils am Hälfteanteil des anderen zulässig?
OGH: Während des Bestehens einer Eigentümerpartnerschaft dürfen die Anteile der Partner am Mindestanteil gem § 13 Abs 3 erster Satz WEG 2002 nur gemeinsam beschränkt, belastet oder der Zwangsvollstreckung unterworfen werden. Die Begründung von Rechten oder Belastungen in Bezug auf einen halben Mindestanteil oder eine verschiedene Belastung der Anteile ist selbst mit Zustimmung beider Partner nicht möglich. Belastungen müssen somit immer gleichartig und sachlich sowie personell ident sein. Möglich ist allerding nach § 13 Abs 3 letzter Satz WEG 2002 die Veräußerung eines Hälfteanteils durch einen Partner, sofern der andere zustimmt.