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Dokument-ID: 762702
WEKA (mwo) | Judikatur | Leitsatz
Interpretation eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümer
OGH: § 24 Abs 5 Z 1 WEG 2002 sieht vor, dass Beschlüsse der Eigentümergesellschaft jedem Wohnungseigentümer sowohl durch Anschlag im Haus als auch durch Übersendung schriftlich zur Kenntnis zu bringen sind.