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Judikatur | Leitsatz
Zur Zulässigkeit einer selbstständigen Verfügung über die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum
OGH: Bereits aus dem Wortlaut des § 40 Abs 2 WEG 2002 geht hervor, dass die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nur „an den Erwerber des Rechts auf Einräumung des Wohnungseigentums übertragen werden“ kann. Eine Übertragung nur der Anmerkung ist ausgeschlossen. Die Begründung von Wohnungseigentum setzt den Abschluss eines Wohnungseigentumsvertrages mit Zustimmung aller Miteigentümer oder einen der in § 3 WEG aufgezählten gerichtlichen Titel voraus, in denen eine eindeutige Zuordnung der vorhandenen Objekte zu den jeweiligen Mindestanteilen vorgenommen werden muss, ansonsten kann erst gar kein Wohnungseigentum begründet werden, vielmehr verbleibt es beim ursprünglichen Miteigentum.