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Dokument-ID: 1174127

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Kündigung des Verwalters wegen grober Pflichtverletzung bei gemeldeten Wassereintritten

OGH: Gem § 21 Abs 3 WEG 2002 kann der Verwaltungsvertrag jederzeit aus wichtigem Grund von der Eigentümergemeinschaft gekündigt oder bei grober Verletzung der Pflichten des Verwalters auf Antrag eines Wohnungseigentümers vom Gericht aufgelöst werden.

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