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Dokument-ID: 822569

WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz

Eintragung von Zubehör-Wohnungseigentum im Hauptbuch nach Inkrafttreten der WRN 2015 noch möglich?

Ziel der Wohnrechtsnovelle 2015 ist mit § 5 Abs 3 WEG 2002 die Wiederherstellung der Rechtssicherheit bei der Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum. So soll die Begründung von Eigentum am Hauptobjekt bei eindeutiger Urkundenlage auch das Zubehör erfassen. Es benötigt keiner gesonderten Einverleibung im Grundbuch, wie es in der neueren Judikatur verlangt wurde.

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