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Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch gem § 364 Abs 2 ABGB: Bsp Lackierarbeiten
OGH: Nach § 364 Abs 2 ABGB kann der Eigentümer eines Grundstücks dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen. Beide Kriterien müssen kumulativ vorliegen, weshalb Immissionen zu dulden sind, wenn sie zwar übermäßig sind, aber die ortsübliche Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen bzw umgekehrt die ortsübliche Nutzung zwar wesentlich beeinträchtigen, aber nicht das ortsübliche Maß übersteigen.