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Dokument-ID: 861149

WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz

Verkehrsüblichkeit der Widmungsänderung bei Inanspruchnahme allgemeiner Teile der Liegenschaft

OGH: Die Parteien des gegenständlichen Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, auf der ein freistehendes, unterkellertes Gebäude errichtet wurde. Die Antragstellerin beabsichtigt, ihre als Geschäfts-/Büroräumlichkeiten gewidmeten (und zuletzt als Büroräumlichkeiten einer GmbH genutzten) Wohnungseigentumsobjekte W 1 und W 2 in insgesamt 10 Ein- und Zweizimmerwohnungen im Ausmaß von 31 bis ca 50 m² umzubauen.

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