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Dokument-ID: 1234763

Judikatur | Entscheidung

9 Ob 79/25w; OGH; 17. Juli 2025

GZ: 9 Ob 79/25w | Gericht: OGH vom 17.07.2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Hargassner, die Hofrätin Mag. Korn und die Hofräte Dr. Stiefsohn und Mag. Böhm in der Rechtssache der klagenden Partei M* GmbH, *, vertreten durch die ANWALTGMBH Rinner Teuchtmann in Linz, gegen die beklagte Partei A*, vertreten durch Mag. Eliane Hasenfuß, Rechtsanwältin in Linz, wegen EUR 11.723,95 sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 31. Jänner 2025, GZ 6 R 163/24s 59, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 6. September 2024, GZ 10 C 1011/22p 55, bestätigt wurde, den

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