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Dokument-ID: 702270

WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz

Übertragung des Benützungsrechts an einem Kellerabteil

Die Benützungsvereinbarung über eine Wohnung hält gemäß § 17 WEG 2002 dem Wechseln von Wohnungseigentümern stand. Jeder Einzelrechtsnachfolger ist an die bestehende Benützungsregelung gebunden (5 Ob 51/08y).

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