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Dokument-ID: 257675

Judikatur | Leitsatz

Verzögerung des Beschlussendes bei Umlaufbeschlüssen

Gemäß § 24 WEG 2002 können Beschlüsse nicht nur in der Eigentümerversammlung, sondern auch auf andere Weise, etwa durch Umlaufbeschlüsse, zustande kommen. Solche Beschlüsse sind grundsätzlich zulässig, auch ohne dass vorher eine gesonderte Beschlussfassung oder Verständigung über diese Vorgangsweise erfolgen müsste.

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