Ihre Suche nach eine lieferte 1165 Ergebnisse.

Dokument-ID: 874648

FORUM Media (ato) | Judikatur | Leitsatz

Aufwandersatz für Verwaltungsmaßnahmen, die gegen den Willen anderer Miteigentümer gesetzt wurden

OGH: Der Verwalter des gemeinschaftlichen Gutes wird gemäß § 837 ABGB als Machthaber angesehen. Er ist zum einen verpflichtet, ordentliche Rechnung abzulegen, zum anderen ist er befugt, alle nützlich gemachten Auslagen in Abrechnung zu bringen. Dies gilt auch, wenn ein Teilgenosse ein gemeinschaftliches Gut ohne Auftrag der übrigen Teilnehmer verwaltet.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen FORUM Media OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop