Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach allgemeine lieferte 2133 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4323) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4323) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Vorschrift x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 075565
§ 1439. Kompensation gegen Insolvenzmasse
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 1439. Kompensation gegen Insolvenzmasse
(nichtamtliche Überschrift)
idF BGBl. I Nr. 58/2010 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2010
Zwischen einer richtigen und nicht richtigen, so wie zwischen einer fälligen und noch nicht fälligen Forderung findet die Compensation nicht Statt. In wie fern gegen eine Insolvenzmasse die Compensation Statt finde, wird in der Insolvenzordnung bestimmt.
(BGBl. I Nr. 58/2010)