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Dokument-ID: 163974
3. Abschnitt
Vorschrift
Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002)
3. Abschnitt
Nutzfläche, Nutzwert, Mindestanteil
§ 7. Berechnung der Nutzfläche
idF BGBl. I Nr. 70/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2002
Die Nutzfläche ist in Quadratmetern auszudrücken. Sie ist auf Grund des behördlich genehmigten Bauplans zu berechnen. Ist dies jedoch nicht möglich oder wird eine Abweichung des Bauplans vom Naturmaß des jeweiligen Wohnungseigentumsobjekts um mehr als 3 vH erwiesen, so ist dessen Nutzfläche nach dem Naturmaß zu berechnen.