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Dokument-ID: 831403

FORUM Media (red) | Judikatur | Leitsatz

Berücksichtigung der Mietzinsvorauszahlung bei Anhebung des Hauptmietzinses?

Im vorliegenden Fall wurde ein Bestandvertrag über die Vermietung von mehreren Räumen in einem Stiftkonvent geschlossen, wobei vereinbart wurde, dass „ […] Der Convent […] keine Erhöhung des Mietzinses oder sonstige Forderungen stellen,“ wird „es sei denn, dass die Hälfte des jeweiligen Bestandzinses der letzten fünf Jahre zur Instandhaltung der Mietobjekte nicht ausreicht.“ Die klagende Partei verlangte eine Mieterhöhung nach § 45 MRG, wogegen eingewendet wurde, dass

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