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Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz
Verzicht auf die Rückforderung eines bereits geleisteten Investitionsersatzes im Zusammenhang mit Erhaltungsarbeiten
OGH: Mit dem Verfahren nach § 52 Abs 2 Z 6 WEG 2002 sollen die dem Verwalter auferlegten Pflichten durchgesetzt werden. Hierzu zählt insbesondere die materiell-rechtliche Verpflichtung zur richtigen Abrechnungslegung. Im Rahmen des Abrechnungsverfahrens soll einheitlich und rechtskraftfähig für alle Mit- und Wohnungseigentümer über die materielle Richtigkeit der Verwalterrechnung abgesprochen werden. In einem solchen Verfahren ist eine Beschränkung der Willensbildung in der Gemeinschaft, deren Grundsätze in §§ 24 WEG 2002 ff geregelt sind, mit der Entscheidung des Außerstreitgerichts nicht schon per se verbunden.