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Dokument-ID: 325615
Judikatur | Leitsatz
Rechtspersönlichkeit und Sachlegitimation der EigG in Verwaltungsangelegenheiten
OGH: Die Rechtspersönlichkeit der Eigentümergemeinschaft in Angelegenheiten der Verwaltung ist nicht bloß fakultativ. Die Rechtspersönlichkeit der Eigentümergemeinschaft in Ansehung der Verwaltung und ihre Sachlegitimation können nicht getrennt werden. Vielmehr bedingt die Rechtspersönlichkeit der Eigentümergemeinschaft in diesem Bereich auch deren ausschließliche Sachlegitimation.