Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach allgemeine lieferte 695 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4317) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4317) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Leitsatz x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 1110884
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Welche Maßstäbe gelten für den Lagezuschlag und seine Bekanntgabe im Mietvertrag?
OGH: Gemäß § 16 Abs 4 MRG ist ein Lagezuschlag nur dann zulässig, wenn die Liegenschaft, auf der sich die Wohnung befindet, eine Lage aufweist, die besser ist als die durchschnittliche Lage (§ 2 Abs 3 RichtWG) und wenn die für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände dem Mieter in Schriftform spätestens bei Zustandekommen des Mietvertrags ausdrücklich bekanntgegeben worden sind.