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Dokument-ID: 736372

FORUM Media (mpe) | Judikatur | Leitsatz

Zur Zahlung von Benützungsentgelt nach Aufkündigung

OGH: Zu den grundsätzlichen Erfüllungspflichten des Mieters zählt die Rückstellung des Bestandobjekts. Der Fälligkeitszeitpunkt hierfür ist nach § 1109 ABGB das Ende des Bestandvertrags (2 Ob 215/10x), der Kündigungstermin oder die Zustellung der vorzeitigen Auflösungserklärung gemäß § 1118 ABGB.

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