Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach allgemeine lieferte 2133 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4323) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4323) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Vorschrift x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 075585
§ 1458. Personenrechte
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 1458. Personenrechte
(nichtamtliche Überschrift)
idF BGBl. I Nr. 135/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010
Die Rechte eines Ehegatten, eines eingetragenen Partners, der Eltern, eines Kindes und andere Personenrechte sind kein Gegenstand der Ersitzung. Doch kommt denjenigen, welche dergleichen Rechte redlicher Weise ausüben, die schuldlose Unwissenheit zur einstweiligen Behauptung und Ausübung ihrer vermeinten Rechte zustatten.
(BGBl. I Nr. 135/2009)