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Dokument-ID: 833956

WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz

Gewährleistungsanspruch bei fehlerhafter Wohnungseigentumsbegründung?

OGH: Gemäß § 922 Abs 1 ABGB ist dafür Gewähr zu leisten, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat. Eine Leistung ist nach ständiger Rsp dann als mangelhaft im Sinne dieser Bestimmung anzusehen, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter der geschuldeten, das heißt dem Vertragsinhalt, zurückbleibt.

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