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Dokument-ID: 822517
WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz
Kann die Abrechnung der Kosten für den Waschküchenbetrieb im Mietvertrag festgelegt werden?
OGH: Der Anteil eines Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenstands an den Gesamtkosten des Hauses wird in § 16 WGG geregelt.
Die Verteilung der Kosten des Betriebs einer Waschküche als Gemeinschaftsanlage richtet sich nach § 16 WGG und erfolgt, wenn sie die Bauvereinigung nicht abweichend von § 16 Abs 1 WGG im Verhältnis der Nutzwerte iSd § 2 Abs 8 WEG 2002 festgelegt hat, auf Grundlage eines Nutzflächenschlüssels.