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Dokument-ID: 883937
WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz
Begünstigt § 15c lit a Z 1 iVm § 15e Abs 1 lit a WGG auch den kaufwilligen Nachmieter?
OGH: Für den vorliegenden Fall sind die Bestimmungen des WGG idF der Wohnrechtsnovelle 2002, BGBl I Nr 162/2001 maßgeblich.
§ 15c WGG räumt dem Mieter/sonstigen Nutzungsberechtigten unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die nachträgliche Übertragung der Wohnung (des Geschäftsraumes) ins Wohnungseigentum ein. Im Schrifttum bisher unterschiedlich beantwortet wurde die Frage, ob der Anwendungsbereich von § 15c lit a Z 1 und § 15e Abs 1 lit a WGG lediglich den ersten Mieter/Nutzungsberechtigten umfasst.