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Dokument-ID: 592371

FORUM Media (gau) | Judikatur | Leitsatz

Strenger Maßstab bei stillschweigendem Verzicht

OGH: Grundsätzlich ist bei der Annahme eines stillschweigenden Verzichts und dessen Umfang zurückhaltend vorzugehen. Dabei müssen die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche berücksichtigt werden und die Schlussfolgerung, dass ein Verzicht auf das Bestandsrecht vorliegt, muss eindeutig, zweifelsfrei und zwingend gezogen werden können.

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