Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Achtung Wartungsarbeiten!
Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am 1. April 2026 von 9:45 bis 10:45 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Ihre Suche nach Immobilien lieferte 10 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (323) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (323) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Kommentare x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 271636
Kommentar
§ 40 WEG 2002
Grundbücherliche Anmerkungen
Grundbücherliche Anmerkungen sind nach § 20 GBG zur Ersichtlichmachung persönlicher Verhältnisse oder zur Begründung bestimmter, gesetzlich vorgesehener Rechtswirkungen vorgesehen. Anmerkungen publizieren Tatsachen, aus denen sich Rechtsfolgen ergeben können. Sie verschaffen aber für sich allein keine Rechte (MietSlg 62.479).