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Dokument-ID: 099371
Vorschrift
Notariatstarifgesetz (NTG)
§ 32. Kanzleigebühren
idF BGBl. II Nr. 132/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2023
Die Schreibgebühr beträgt für jede Seite 2,40 Euro, bei Ziffernausweisen und fremdsprachigen Texten das Doppelte. Eine angefangene Seite wird für voll gerechnet.
(BGBl. II Nr. 132/2023)