Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 1550 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(262)
Mietrecht
Mietrecht
(262)
- (82) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (82)
- (25) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (25)
- (6) Mietanbot Mietanbot (6)
- (118) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (118)
- (9) Befristung Befristung (9)
- (42) Mietzins Mietzins (42)
- (5) Betriebskosten Betriebskosten (5)
- (6) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (6)
- (24) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (24)
- (12) Mieterschutz Mieterschutz (12)
- (42) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (42)
- (10) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (10)
-
(16)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(16)
- (4) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (4)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (3) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (3)
- (4) WEG-Verträge WEG-Verträge (4)
- (2) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (2)
- (2) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (2)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (1) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (1)
- (20) Kommentare Kommentare (20)
-
(262)
Mietrecht
Mietrecht
(262)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz
Barkaution: Besteht ein Herausgabeanspruch des Erwerbers einer Liegenschaft?
OGH: Der Ersteher einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren tritt gem § 1121 iVm § 1120 ABGB mit dem Zuschlag in bestehende Bestandverhältnisse ein (RIS-Justiz RS0105725). Im Anwendungsbereich des MRG ergibt sich diese Rechtsfolge aus § 2 Abs 1 vierter Satz MRG (RS0025173; 2 Ob 142/07g mwN). Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Vertragsübernahme auf Vermieterseite (vgl RS0104141; RS0021158 [T2, T3]). Der Erwerber tritt auch in die Nebenabreden des Bestandvertrags ein, soweit sie mit dessen Inhalt zusammenhängen und nicht bloß gelegentlich des Vertrags vereinbart wurden (RS0021133 [T1]; 2 Ob 2344/96m mwN). Die Vereinbarung der Zahlung einer Barkaution ist eine Nebenabrede im Sinne des § 2 Abs 1 MRG, dies gilt auch für die Vereinbarung der Rückzahlung der Kaution (RS0021133 [T13]).