Ihre Suche nach weg lieferte 883 Ergebnisse.

Dokument-ID: 915206

WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz

Auswirkungen der Rechtfertigung eines vorgemerkten Eigentumsrechts auf die nachrangige Anmerkung der Teilungsklage

OGH: Im vorliegenden Fall wurde dem Betreibenden (= Teilungskläger) gegen die Verpflichtete aufgrund eines vollstreckbaren Anerkenntnisurteils die Exekution gemäß § 352 EO zur Versteigerung der gemeinschaftlichen, jeweils im Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft bewilligt. Aufgrund eines Übergabsvertrags, den die Verpflichtete bereits vor Anmerkung der Teilungsklage mit einer Dritten geschlossen hatte, bestand jedoch auch die vorrangige Vormerkung von deren Eigentumsrecht. Nunmehr erfolgte die Rechtfertigung dieser Vormerkung, ohne dass die Zwischeneintragungen der Anmerkung der Teilungsklage „gegen einverleibten Eigentümer“ oder die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens gelöscht wurden.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop