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Dokument-ID: 785876

WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz

Zur Löschung einer Anmerkung nach § 42 Abs 1 WEG 2002

OGH: Gemäß § 42 Abs 1 WEG 2002 ist auf Antrag des nach § 12 BTVG bestellten Treuhänders im Grundbuch die unbefristete Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum dann anzumerken, wenn auf einer Liegenschaft zumindest eine Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum eingetragen ist oder das Miteigentum an einem Anteil aufgrund eines Vertrags einverleibt wird, der Anspruch auf eine derartige Anmerkung gibt. In dieser Anmerkung ist der Treuhänder anzugeben.

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