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Dokument-ID: 981305

WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz

Besteht eine Erhaltungspflicht des Vermieters trotz eigenmächtiger Änderungen durch den Mieter?

OGH: In casu begehrte die Antragstellerin, dass die Vermieterin einen Elektromotor an einer Lichtkuppel tauschen und die Leitungen überprüfen sollte, sodass alles in einem ordnungsgemäßen Zustand sei. Diese Lichtkuppel wurde im Zuge des Umbaus des Lichthofs zu einem eigenen Zimmer des Wohnungsverbands geschaffen und bildet die einzige Licht- und Lüftungsquelle des Zimmers. Für sie besteht jedoch keine Baugenehmigung. Der Umbau durch die Mieter war unter der Bedingung erlaubt worden, dass für diesen eine baupolizeiliche Genehmigung eingeholt werden würde. Der elektrische Motor zum Öffnen der Kuppel wurde nun kaputt, sodass auch kein Öffnen mehr möglich sei. Die Vermieterin wandte dagegen ein, dass die Erhaltung für die selbst eingebaute Kuppel dem Mieter obliege.

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