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Dokument-ID: 680199

WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz

Zum Abwehranspruch des Eigentümers gem § 354 ABGB

OGH: Beim Hausrecht handelt es sich um einen Abwehranspruch des Eigentümers gemäß § 354 ABGB (5 Ob 21/13v), der nach ständiger Rechtsprechung in Analogie zu § 372 ABGB (actio publiciana) auch dem Mieter einer unbeweglichen Sache zusteht (7 Ob 251/03t).

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