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WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz
Bewertung eines nichtrückzahlbaren Baukostenzuschusses bei nachträglicher WE-Begründung
OGH: Die nachträgliche Übertragung ins Wohnungseigentum bei einer geförderten Mietwohnung ist förderungsrechtlich zulässig, solange sie zwischen Mieter und Förderungswerber vereinbart wird. Wie die gewährten Förderungen zu behandeln sind, ist durch Verordnung festzulegen. Der nachträglich Eigentum erwerbende Mieter darf unter Berücksichtigung allfälliger, vor allem steuerlicher, Kostenvor- und -nachteile, dabei insgesamt nicht günstiger gestellt werden, als wäre die betreffende Wohnung als Eigentumswohnung nach den zum Zeitpunkt der Förderungszusicherung geltenden Bestimmungen gefördert und erworben worden (§ 77 Abs 4 Z 1 WWFSG).